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  • 17.12.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Offshore-Plattform: Kostenlose Verpflegung ist kein Arbeitslohn

    | Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung und kann er nachweisen, dass er ein besonderes betriebliches Interesse an der Gemeinschaftsverpflegung hat, handelt es sich bei den Mahlzeiten nicht um Arbeitslohn. Der Betreiber einer Offshore-Plattform hat so ein besonders Interesse, entschied das FG Hamburg. Die unentgeltliche Verpflegung der Arbeitnehmer ist steuerfrei. |