· Fachbeitrag · Werbungskosten
Reisekosten als Werbungskosten absetzen (Teil 3): Das geht beim Verpflegungsmehraufwand
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Reisekosten stellen oft die höchsten steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten von Arbeitnehmern dar. Doch wann genau liegen Reisekosten vor und wie ermitteln sich die Abzugs- und Erstattungsbestandteile konkret? Diesen Fragen geht SSP in einer Beitragsserie auf den Grund. Teil 3 beleuchtet, wann Verpflegungsmehraufwand abzugsfähig ist und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. |
Der pauschale Abzug von Verpflegungsmehraufwand
Wann Sie Reisekosten infolge einer so gut wie ausschließlich beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit geltend machen können, hat SSP Ihnen in Teil 1 der Serie erläutert. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehört auch der Mehraufwand für Verpflegung, der Ihnen infolge der Auswärtstätigkeit entstanden ist.
Das sind die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten in Deutschland
Ein Einzelnachweis ist aber ausdrücklich ausgeschlossen. Sie können lediglich Pauschalen absetzen. Diese sind in § 9 Abs. 4a EStG geregelt und belaufen sich auf
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