Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.02.2018 · Nachricht · Lohnsteuer

    Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen

    | Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie leasen und der Vertrag vorsieht, dass Ihr Mitarbeiter das Gerät am Laufzeitende zu einem sehr geringen Preis kaufen kann. Dann wird die Überlassung lohnsteuerpflichtig, so das FG Sachsen. |