26.06.2019 · Nachricht · Lohnsteuer
Überstundenvergütung für drei Jahre: Ermäßigt zu besteuern?
| Ist eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte nach der sog. „Fünftel-Regelung“ ermäßigt zu besteuern? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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