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  • 26.06.2019 · Nachricht · Lohnsteuer

    Überstundenvergütung für drei Jahre: Ermäßigt zu besteuern?

    | Ist eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte nach der sog. „Fünftel-Regelung“ ermäßigt zu besteuern? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |