· Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft
Musterprozess beim BFH zu Privatverkäufen: Ist der Gewinn aus Ticketverkäufen steuerpflichtig?
| Müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie einmalig Eintrittskarten zu einem Fußballspiel oder einer anderen Veranstaltung mit Gewinn verkaufen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Baden-Württemberg hat sich in der Vorinstanz auf Ihre Seite gestellt. |
Fußballfan macht mit Champions-League Tickets 2.577 Euro Gewinn
Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler zwei Eintrittskarten zu einem Champions-League-Finale für insgesamt 330 Euro gekauft. Weil sich keine deutsche Mannschaft für das Finale qualifiziert hatte, verkaufte er die Tickets. Erlös: 2.907 Euro. In seiner Steuererklärung erklärte er private Veräußerungsgeschäfte mit 0 Euro.
Das Finanzamt wollte den Gewinn in Höhe von 2.577 dagegen als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) besteuern. Sein Argument: Tickets stellen Gegenstände nach § 23 EStG dar. Es handelt sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die bei der Besteuerung zu privaten Veräußerungsgeschäften ausgeschlossen sind.
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