· Fachbeitrag · Reisekosten
Dienstreisen: Das hat sich zum 1. Januar 2014 bei den Verpflegungsmehraufwendungen geändert
| Bei den Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit hat sich zum 1. Januar 2014 einiges geändert. Die wichtigsten Änderungen lauten: Seit diesem Jahr gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschalen, die Prüfung der Mindestabwesenheitszeiten bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit ist entfallen und die Dreimonatsfrist ist modifiziert worden. |
Das neue Schema zu den Verpflegungspauschalen
Die Grafik fasst die Neuregelungen bei Dienstreisen im Inland zusammen.
![Klicken zum vergrößern](https://images.vogel.de/infodienste/smimagedata/3/9/2/3/9/29.jpg)
Arbeitnehmer, die vorwiegend beruflich auswärts tätig sind (Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure, Handelsvertreter), profitieren bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden seit dem 1. Januar 2014 also von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale. Bis letztes Jahr hätten sie bei einer achtstündigen Dienstreise nämlich nur Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 6 Euro, jetzt sind es 12 Euro (§ 9 Abs. 4a EStG).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig