· Fachbeitrag · Reisekosten
Kehrbezirk eines Schornsteinfegers keine Betriebsstätte
| Ein 12 Quadratkilometer großer Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegers stellt nach Ansicht des FG Düsseldorf keine regelmäßige Tätigkeitsstätte dar. Folge: Bei den Fahrtkosten und bei den Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb des Kehrbezirks greifen die Spielregeln zur beruflichen Auswärtstätigkeit. |
PRAXISHINWEISE | Das scheinbar belanglose Urteil sollte nicht unterschätzt werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012, Az. 7 K 982/12 E,G; Abruf-Nr. 123029). Aus folgenden Gründen:
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Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 4 | ID 36108110