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  • · Fachbeitrag · Renten

    Contergan-Renten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2013

    | Der Bundestag hat am 25. April 2013 das „Dritte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes“ beschlossen. Damit steigt die monatliche Rente für Contergan-Geschädigte rückwirkend zum 1. Januar 2013 von bisher maximal 1.152 Euro im Monat auf höchstens 6.912 Euro monatlich. |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Leisten Eltern zusätzliche Zahlungen zum Unterhalt des Contergan-Geschädigten, mindert die Contergan-Rente den abziehbaren Höchstbetrag von 8.004 Euro nach § 33a EStG nicht. Die Conterganrente wird bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterstützten außer Acht gelassen.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 3 | ID 39573920