· Fachbeitrag · Renten
Contergan-Renten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2013
| Der Bundestag hat am 25. April 2013 das „Dritte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes“ beschlossen. Damit steigt die monatliche Rente für Contergan-Geschädigte rückwirkend zum 1. Januar 2013 von bisher maximal 1.152 Euro im Monat auf höchstens 6.912 Euro monatlich. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 3 | ID 39573920