· Fachbeitrag · Renten
Neues zur Besteuerung von Mütter- und Folgerenten
| Es gibt Neues in der Rentnerbesteuerung: Betroffen sind unter anderem Rentner, die für das Jahr 2014 eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und dort erstmals die neue Mütterrente bekommen haben. Sie profitieren von einem höheren Rentenfreibetrag, müssen aber einen Teil der Mütterrente voll versteuern. Der folgende Beitrag liefert die Details. |
Die Steuerspielregeln zum Rentenfreibetrag
Das Finanzamt ermittelt für Rentner, die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen, einen Rentenfreibetrag.
Normale Rentenanpassungen lassen Freibetrag unberührt
Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt einmal festgesetzt und gilt dann grundsätzlich bis zum Lebensende des Rentners. Normale - jährliche - Rentenanpassungen führen nicht dazu, dass der Rentenfreibetrag erhöht wird.
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