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  • · Fachbeitrag · Rentenbesteuerung

    Prozesskosten für Rentenstreit in voller Höhe Werbungskosten

    | Müssen Rentner vor Gericht ziehen, um für mehr Rente zu kämpfen, können sie die Prozesskosten in voller Höhe als Werbungskosten von ihren Renteneinnahmen abziehen. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. |

     

    Renten sind entweder mit dem Ertragsanteil (private Renten) oder nur anteilig mit einem Prozentsatz je nach Rentenbeginn (gesetzliche Rente) zu versteuern. Entstehen einem Rentner im Zusammenhang mit einem Rentenstreit Gerichts- oder Anwaltskosten, sind diese Kosten dennoch in voller Höhe von den Renten abziehbar (FG Niedersachsen, Urteil vom 24.7.2013, Az. 9 K 134/12; Abruf-Nr. 133569).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Richter haben festgestellt, dass es für die steuerliche Anerkennung der Werbungskosten ohne Belang ist, ob die Kosten während des Bezugs der Rentenleistungen oder bei Beantragung der Rente entstehen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 2 | ID 42414420