· Fachbeitrag · Rentenbesteuerung
So versteuern Sie die neue Mütterrente ab 2014
| Seit dem 1. Juli 2014 bekommen Mütter für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, mehr Rente. Sie erhöht sich monatlich um brutto 28,61 Euro im Westen und um 26,39 Euro im Osten des Bundesgebiets. Das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hat jetzt zu der Frage Stellung genommen, ob diese höhere Mütterrente besteuert wird. |
Stellungnahme des FinMin Schleswig-Holstein
Das FinMin führt zur neuen Mütterrente Folgendes aus (FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung vom 10.11.2014, Az. VI 307 - S 2255 - 152; Abruf-Nr. 143405):
- Bei der Mütterrente handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit anderen Worten: Ja, die Mütterrente ist zu versteuern.
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