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  • 10.11.2015 · Fachbeitrag · Rentner

    Steuern sparen durch Verdopplung des Altersentlastungsbetrags

    | Rentner, die Nebeneinkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung erzielen, können nach dem Jahr, in dem sie 64 Jahre alt geworden sind, einen Altersentlastungsbetrag nutzen. Viele verheiratete Ehepaare schöpfen diesen Altersentlastungsbetrag nicht optimal aus, weil etwa ein Konto, aus dem Zinseinnahmen zufließen, nur auf den Namen des Ehemanns lautet. |