· Fachbeitrag · Scheidung
Bei Immobilienübertragung teuren Zugewinnausgleich vermeiden
| Eheleute, die sich scheiden lassen, eine vermietete Immobilie im Eigentum haben und diese in den Zugewinnausgleich einbeziehen wollen, tun gut daran, das genau zu prüfen. Unter Umständen droht nämlich die - vermeidbare - Besteuerung eines Spekulationsgewinns. |
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Ein Steuerzahler muss seiner Ex-Ehefrau nach der Scheidung einen Zugewinnausgleich von 200.000 Euro leisten. Der Steuerzahler überträgt ihr dazu eine vermietete Immobilie im Wert von 200.000 Euro. Das Problem: Die Übertragung der Immobilie stellt eine Veräußerung dar. Hat sich das Grundstück noch nicht länger als zehn Jahre im Eigentum des Steuerzahlers befunden, besteuert das Finanzamt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG (Spekulationsgewinn). In der Praxis existieren dazu zwei Ausweichmodelle:
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