22.09.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Beitrag zur Krankenversicherung trotz Bonus voll abzugsfähig
| Eine Bonuszahlung der Krankenkasse mindert nicht in jedem Fall die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Insbesondere gilt das für den Fall, dass der Bonus (besser Zuschuss) nur dann anfällt, wenn das Mitglied besondere kostenpflichtige Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nimmt. Das hat der BFH klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig