Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kinderbetreuung: Ab 2025 können Sie mehr Kosten steuermindernd geltend machen

    | Betreuen Sie Ihre Kinder nicht nur selbst, sondern beauftragen Sie damit auch weitere Personen, können Sie die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Bisher waren 2/3 der Aufwendungen abzugsfähig, maximal 4.000 Euro pro Kind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten diese Grenzen nicht mehr ‒ sie wurden angehoben. |

    Das sind die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug

    Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG anerkennt, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

     

    • 1. Es muss sich um Dienstleistungen zur Betreuung handeln.