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  • 19.12.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    Schulgeld für Schule im Ausland: Fiskus erleichtert Abzug

    | Zahlen Sie Schulgeld, dürfen Sie 30 Prozent davon unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen. Maximal genehmigt der Gesetzgeber 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Ob eine Schule die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt, teilt unter anderem die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) mit. Sie ist auch gefordert, wenn Ihr Kind eine Auslandsschule besucht – und darf da relativ kulant sein. |