· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen: Ein Wissens-Update für Eltern
| Beim Thema „Sonderausgabenabzug für Schulgeldr“ kommt es immer häufiger zu Konfrontationen zwischen Eltern und dem Sachbearbeiter im Finanzamt. SSP hat deshalb eine Schulgeld-Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern ausgewertet und erläutert, wie Sie den Sonderausgabenabzug problemlos durchsetzen können. |
Die Grundsätze zum Sonderausgabenabzug
Begünstigte Schulgeldzahlungen sind mit 30 Prozent, maximal in Höhe von 5.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Dabei kommt es vor allem auf die Schule an, die das Kind besucht. Dazu sollten Sie Folgendes wissen:
- Die Schule muss sich in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem EWR-Staat befinden.
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