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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    So werden Arbeitslohnspenden bei Minijobbern behandelt

    | Die Minijob-Zentrale hat geklärt, wie Arbeitslohnspenden von Minijobbern für Flüchtlinge zu handhaben sind. Je nachdem, ob der Arbeitgeber pauschal zwei Prozent Lohnsteuer abführt oder Lohnsteuer individuell abgerechnet wird, gilt Folgendes (Minijobzentrale, Newsletter Nr. 8/2015 vom 29.10.201 5): |