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Spenden über PayPal jetzt steuerlich abziehbar
| Für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal ist neuerdings ein vereinfachter Spendennachweis in Kombination mit dem Vordruck der gemeinnützigen Organisation möglich. Das hat das Finanzministerium (Finmin) Schleswig-Holstein bekanntgegeben. |
Hintergrund | Bisher lehnte die Finanzverwaltung den Spendennachweis durch den „Kontoauszug” des PayPal-Kontos zusammen mit einem Ausdruck über die Transaktionsdetails ab, weil es sich dabei um keine Buchungsbestätigung im Sinne von § 50 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung handele (Landesfinanzdirektion Thüringen, Schreiben vom 24.9.2012, Az. S 2223 A - 111 - A 3.15). Das FinMin Schleswig-Holstein vertritt nun eine andere Auffassung: Als Buchungsbestätigung genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende (FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo ESt 16/2013 vom 6.6.2013; Abruf-Nr. 132813).
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