Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Spenden über PayPal jetzt steuerlich abziehbar

    | Für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal ist neuerdings ein vereinfachter Spendennachweis in Kombination mit dem Vordruck der gemeinnützigen Organisation möglich. Das hat das Finanzministerium (Finmin) Schleswig-Holstein bekanntgegeben. |

     

    Hintergrund | Bisher lehnte die Finanzverwaltung den Spendennachweis durch den „Kontoauszug” des PayPal-Kontos zusammen mit einem Ausdruck über die Transaktionsdetails ab, weil es sich dabei um keine Buchungsbestätigung im Sinne von § 50 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung handele (Landesfinanzdirektion Thüringen, Schreiben vom 24.9.2012, Az. S 2223 A - 111 - A 3.15). Das FinMin Schleswig-Holstein vertritt nun eine andere Auffassung: Als Buchungsbestätigung genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende (FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo ESt 16/2013 vom 6.6.2013; Abruf-Nr. 132813).

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.
    • Eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Muster muss dem Finanzamt für den Sonderausgabenabzug nur dann vorgelegt werden, wenn die über PayPal geleistete Spende mehr als 200 Euro beträgt.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 1 | ID 42305243