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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Streit um Minderung der KV-Beiträge um Arbeitgeberzuschüsse

    | Ein Leser hat gegen seinen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, weil das Finanzamt ihm den Sonderausgabenabzug für seine Krankenversicherungsbeiträge um Zuschüsse des Arbeitgebers gemindert hat. Er möchte wissen, ob es schon Musterprozesse gibt, auf die er sich stützen kann. |

     

    Unsere Antwort | Ja, die gibt es. Zu der Thematik sind Klagen bei den FG Nürnberg (Az. 3 K 974/11), Hamburg (Az. 3 K 144/11), Münster (Az. 7 K 2814/11) und Hessen (Az. 1 K 1878/11) anhängig. Überall geht es darum, dass das Finanzamt den Zuschuss nicht in voll abziehbare Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge für Wahltarife aufteilt, sondern den gesamten Zuschuss des Arbeitgebers bei den voll abziehbaren Sonderausgaben abzieht.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 36128520