23.01.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Erstes Urteil zu Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung
| Vom FG Hamburg liegt jetzt eine erste Entscheidung zu der Frage vor, ob es rechtens ist, dass das Finanzamt einen Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung komplett bei den voll abziehbaren Sonderausgaben des Arbeitnehmers abzieht – und ihn nicht in voll abziehbare Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge für Wahltarife aufteilt. Das FG meint „Ja“, weil die Zuschüsse zur Krankenversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind, selbst wenn sie Wahltarife betreffen würden (FG Hamburg, Urteil vom 21.9.2012, Az. 3 K 144/11; Abruf-Nr. 130136 ). |
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