· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Vorauszahlung von KV-Beiträgen: Gestaltungen für privat Versicherte mit AG-Zuschuss
| Beim Vorauszahlungsmodell zur Krankenversicherung sind privat krankenversicherte Steuerzahler, die vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, steuerlich benachteiligt ( SSP, 10/2017, Seite 8 ). Ein SSP-Leser hat die Redaktion aber auf eine Gestaltung hingewiesen, die das Vorauszahlungsmodell auch für solche Arbeitnehmer interessant macht. |
Das Problem bei privat Versicherten mit AG-Zuschuss
Für privat Krankenversicherte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, lohnt sich die Vorauszahlung von zweieinhalb Jahresbeiträgen prinzipiell nicht. Der Grund: In den Jahren, in denen sie keine Beiträge zahlen, müssen sie die Arbeitgeberzuschüsse als Einkünfte versteuern (§ 10 Abs. 4b EStG).
Gestutzte Vorauszahlung als steuersparende Gestaltung
Ein Leser hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss alle zwei Jahre zumindest sechs Monate der Basiskrankenversicherungsbeiträge für das Folgejahr im Voraus bezahlt. Zwei Beispiele (ohne und mit Vorauszahlung) zeigen, was konkret dahintersteckt.
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