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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Vorauszahlungen zur Krankenversicherung: Das ist für „mindestens 62-jährige“ jetzt veranlasst

    | Haben Sie Geld auf dem Sparkonto, das kaum Zinsen bringt und das Sie derzeit auch nicht dringend benötigen? Dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch mehr Steuern sparen können, indem Sie Vorauszahlungen tätigen. Das gilt vor allem, wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind. Dann können Sie dieses veritable Steuersparmodell in diesem Jahr nämlich zum letzten Mal in vollem Umfang ausschöpfen. SSP Steuern sparen professionell stellt Ihnen das Modell vor und erklärt, was sich ab 2020 ändert. |

    Sinn und Zweck einer Vorauszahlung der Beiträge

    Seit 2010 sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen in einem größeren Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Beihilfeberechtigte und Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, können seitdem maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben abziehen. Steuerzahler, die ihre Krankenversicherung allein finanzieren, 2.800 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist zunächst für jeden Ehegatten nach dessen persönlichen Verhältnissen der Höchstbetrag zu bestimmen. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag.

     

    Höchstbetragsabzugsgrenze gilt für Basiskrankenversicherung nicht

    Werden für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung mehr als die Höchstbeträge aufgewendet, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt und die Höchstbeträge überschritten werden. Das gilt aber nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und bestimmte Lebensversicherungen sowie für Beitragsanteile, die einen Anspruch auf Krankengeld oder Komfortleistungen begründen. Das hat zur Folge, dass die Zahlungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich ungenutzt verpuffen, wenn die Zahlungen für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung über den Höchstbeträgen liegen.