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  • 20.02.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    Vorsorgeaufwand bei ausländischen Einkünften: Ins DBA schauen

    | Einem Arbeitnehmer kann der volle Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen selbst dann zustehen, wenn er einen Teil seines Gehalts im Ausland erzielt hat und dieser deshalb steuerfrei geblieben ist. Das gesetzliche Abzugsverbot ist EU-widrig. Das hat das BMF in zwei Schreiben mitgeteilt und dort auch die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug bekannt gegeben. Unterm Strich kommt es vor allem auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an. |