20.12.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen 2014: Höherer Sonderausgabenabzug
| Im Jahr 2014 dürfen schon 78 Prozent der Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (ledig/verheiratet). Für Beamte und andere von der Rentenversicherung Befreite gelten Besonderheiten. |
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