12.07.2017 · Nachricht · Sonderausgaben
Zahlung an Religionsgemeinschaft: Jeder Euro mindert Steuerlast
| Unterstützen Sie eine Religionsgemeinschaft, die in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, können Sie jeden Euro steuermindernd geltend machen; entweder als Spende oder als Sonderausgabe wie eine Kirchensteuer. Das ergibt sich aus einer Verfügung der OFD Frankfurt. |
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