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  • · Nachricht · Steueradventskalender Tür Nr. 1

    Bis zum 21. Dezember Krankenkassenbeiträge vorauszahlen und Steuern sparen

    | Privat krankenversicherte Steuerzahler können den Sonderausgabenabzug des Jahres 2013 massiv erhöhen - und dadurch erkleckliche Steuerbeträge sparen, wenn sie jetzt noch Beiträge zur Krankenversicherung für Jahre 2014 bis 2016 vorauszahlen. Eine Hürde gibt es: Die Vorauszahlungen müssen bis zum 21. Dezember geleistet sein. |

     

    Sinn und Zweck einer Vorauszahlung der Beiträge

    Beihilfeberechtigte und Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, können maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben abziehen. Steuerzahler, die ihre Krankenversicherung allein finanzieren, 2.800 Euro.

     

    Werden für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung mehr als die Höchstbeträge aufgewendet, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt und die Höchstbeträge überschritten werden. Das gilt aber nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und bestimmte Lebensversicherungen. Das hat zur Folge, dass die Zahlungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich ungenutzt verpuffen, wenn die Zahlungen für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung über den Höchstbeträgen liegen.

     

    Sonderausgabenabzug mit Vorauszahlungen retten

    Um den Sonderausgabenabzug zu optimieren und den für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen zu retten, nutzen findige Steuerzahler die Möglichkeit und zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre im Voraus. Das Finanzamt erlaubt die Vorauszahlung des 2,5-fachen Jahresbeitrags bezogen auf den Jahresbeitrag 2013. Diese Vorauszahlung muss aber bis zum 21. Dezember 2013 geleistet sein (BMF, Schreiben vom 19.8.2013, Az. IV C 3 - S 2221/12/10010:004; Rz. 126-141).

     

    PRAXISHINWEIS | Ausführliche Hinweise zu diesem attraktiven Steuersparmodell finden Sie in den Beiträgen

     
    Quelle: ID 42434254