· Fachbeitrag · Steueränderung 2015
So funktioniert die Anrechnung ausländischer Einkünfte in den Steuerjahren 2014 und 2015
| Erzielt ein in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Steuerzahler ausländische Einkünfte, muss er diese nach dem „Welteinkommensprinzip“ auch in Deutschland versteuern. Hat er im Ausland auf seine dortigen Einkünfte bereits Steuern bezahlt, kann er diese entweder auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen oder als Werbungskosten abziehen. Erfahren Sie nachfolgend, wie die Anrechnung ausländischer Einkünfte in den Steuerjahren 2015 und vorher funktioniert. |
Neuregelung durch Zollkodex-Anpassungsgesetz
In Deutschland kann die ausländische Steuer nur in Höhe des Anrechnungshöchstbetrags abgezogen werden. Wie sich dieser Höchstbetrag ermittelt, ist durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz (Abruf-Nr. 143655) neu geregelt worden, und zwar für das Jahr 2015 und rückwirkend auch für das Jahr 2014.
Alt-Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags war verfassungswidrig
In den Jahren bis einschließlich 2014 wurde der Anrechnungshöchstbetrag nach folgendem Schema ermittelt:
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