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  • 15.09.2015 · Fachbeitrag · Steueränderung 2016

    Blockheizkraftwerke: Probleme beim Investitionsabzugsbetrag

    | Blockheizkraftwerke (BHKW) werden derzeit als eigenständiges, bewegliches Wirtschaftsgut behandelt. Ab 2016 wird das anders. Dann werden sie zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes (WISO 9/2015, Seite 1). Ungemach droht damit Steuerzahlern, die für ein BHKW schon einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Anspruch genommen haben, das BHKW bis zum 31. Dezember 2015 aber nicht mehr verbindlich bestellen können. |