· Fachbeitrag · Steueränderungen 2012
Neue Regeln bei Abgeltungsteuer, Entfernungspauschale und außergewöhnlichen Belastungen
| Zum 1. Januar 2012 sind neue Regeln bei der Abgeltungsteuer, der Entfernungspauschale und den außergewöhnlichen Belastungen in Kraft getreten, die Sie kennen sollten. |
Abgeltungsteuer: Verzicht auf Angabe von Kapitalerträgen
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 auch deshalb eingeführt, damit Sparer ihre Kapitalerträge nicht mühsam zusammenrechnen und in der Steuererklärung erfassen müssen. Diese Erleichterung existierte bislang aber nur in der Theorie. Da sich die zumutbare Eigenbelastung bei der außergewöhnlichen Belastung und beim abzugsfähigen Höchstbetrag für Spenden nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte richtet, mussten Sparer trotzdem sämtliche Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung eintragen.
WICHTIG | Ab dem Jahr 2012 verzichten die Finanzämter auf die Erklärung der Kapitalerträge, wenn diese der Abgeltungsteuer unterlegen haben. § 2 Abs. 5b Satz 2 EStG wurde gestrichen. Für die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen ist das ein Vorteil, bei der Ermittlung des Spendenhöchstbetrags ein Nachteil.
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