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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Kroatien-Anpassungsgesetz: Diese Steueränderungen greifen bereits 2014 und eher

    | Das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 25. Juli 2014 enthält zahlreiche Steueränderungen und gesetzliche Anpassungen, die bereits im Jahr 2014 und früher gelten. Der folgende Überblick macht Sie mit den wichtigsten Steueränderungen vertraut. |

    Kindergeld für Freiwilligendienst „Erasmus+“

    Eltern, deren volljähriges Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, wenn das Kind einen Freiwilligendienst im neuen EU-Programm „Erasmus+“ leistet (§ 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG). „Erasmus+“ vereint alle EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, da-runter das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion und fünf internationale Kooperationsprogramme.

     

    PRAXISHINWEIS | Eltern, die dadurch für das Jahr 2014 erstmals in den Genuss von Kindergeld in Höhe von mindestens 2.208 Euro kommen, können bei Riester-Verträgen damit jetzt auch die Kinderzulage von 185 Euro beantragen.

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