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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Steueranrechnung

    Gutachtenkosten: In diesen Fällen stellen sie Handwerkerleistungen nach § 35a EStG dar

    | Für die Kosten von Gutachten gewährt die Finanzverwaltung generell keine Steueranrechnung für Handwerker- bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen. Damit handelt sie aber nicht im Sinne des Gesetzes. Das hat das FG Sachsen klargestellt und für die Steueranrechnung bestimmter Kosten, die mit dem Gutachten zusammenhängen, eine Lanze gebrochen. |