· Fachbeitrag · Steuererklärung 2010
Sonderausgabenabzug von PKV-Versicherten: Mit Beitragsrückerstattungen richtig umgehen
| Beitragsrückerstattungen aus der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2009, die in 2010 zugeflossen sind, stellen die neuen Abzugsregeln für die Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 komplett auf den Kopf. Erfahren Sie nachfolgend, was privat Krankenversicherte jetzt tun müssen, um trotz Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug der Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung 2010 auszuschöpfen. |
Der steuerliche Hintergrund
Erklärten Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV), wirkten diese Beiträge sich - wenn überhaupt - nur in sehr geringem Umfang als steuermindernd als Sonderausgaben aus. Ab 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.
Beitragsrückerstattung 2009 mindert Sonderausgabenabzug 2010
Erhielt nun ein privat krankenversicherter Steuerzahler, der seine Krankheitskosten selbst getragen hat, für 2009 eine Beitragsrückerstattung von seiner Versicherung, floss ihm diese Rückerstattung natürlich erst im Jahr 2010 zu. Weil die Finanzverwaltung bei Einnahmen und Ausgaben am strengen Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG festhält, sollen die Beitragsrückerstattungen für 2009 den Sonderausgabenabzug 2010 mindern.
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