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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung 2012

    Fotovoltaik: Letzte Zweifelsfragen sind geklärt

    | Die Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer haben ihre Beamten in den letzten Monaten instruiert, welche steuerlichen Besonderheiten sie beachten müssen, wenn sie Steuererklärungen bearbeiten, in denen gewerblicher Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage erklärt werden. Das Ergebnis ist auch für die Inhaber der Anlagen, die Steuererklärungen jetzt erstellen müssen, hoch interessant. |

    Elektronische Übermittlung der Steuererklärung 2012

    Wer 2012 aus dem erstmaligen Betrieb einer Fotovoltaikanlage Steuererstattungen erwartet, kann die zeitnahe Erstattung nur sicherstellen, wenn er die Steuererklärung 2012 in elektronischer Form per ELSTER ans Finanzamt übermittelt. Das ist eigentlich bereits seit 2011 ein Muss für Steuerzahler, die Gewinneinkünfte erklären (§ 25 Abs. 4 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 EStG).

     

    PRAXISHINWEIS | 2011 haben die Sachbearbeiter bei Papiererklärungen noch beide Augen zugedrückt. Für das Veranlagungsjahr 2012 sollen Papiererklärungen mit Gewinneinkünften aber nicht mehr bearbeitet werden. Ausnahme: Es ist ein Härtefallantrag gestellt worden.

          

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