· Fachbeitrag · Steuererklärung
Auszahlungen aus Lebensversicherungen: So minimieren Sie Steuerzahlungen (Teil 1)
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Deutsche Bürger haben im Jahr 2020 mehr als 82 Mrd. Euro an Auszahlungen aus Lebensversicherungsverträgen erhalten. So steht es in Statista.de. Da stellt sich schnell die Frage, wieviel netto unterm Strich eigentlich übrigbleibt. Die Finanzamts-Praxis zeigt, dass oft zu viel versteuert wird. SSP macht Sie deshalb mit den wichtigsten Spielregeln vertraut, nennt Ihnen typische Besteuerungsfehler und zeigt, wie Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen können. |
Die Besteuerungs-Grundsätze
Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Steuerpflichtig ist dabei ‒ im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ‒ der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Haben Sie den Anspruch auf die Versicherungsleistung entgeltlich erworben, treten die Anschaffungskosten an die Stelle der entrichteten Beiträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 3 EStG).
Die Versteuerung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab
Bei der Versteuerung müssen Sie unterscheiden, ob es sich um Alt- oder Neuverträge handelt, wie lange die Vertragslaufzeit war und welches Lebensjahr Sie bei der Auszahlung der Erträge vollendet haben. Daraus können sich unterschiedliche Folgen ergeben.
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