· Fachbeitrag · Steuererklärung
Auszahlungen aus Lebensversicherungen: So minimieren Sie Steuerzahlungen (Teil 2)
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Deutsche Bürger haben 2020 mehr als 82 Mrd. Euro an Auszahlungen aus Lebensversicherungsverträgen erhalten. So steht es auf Statista.de. Die Finanzamts-Praxis zeigt, dass oft zu viel versteuert wird. Im ersten Teil hat SSP deshalb erläutert, wie Sie die steuerlichen Vorteile aus Auszahlungen aus Lebensversicherungen in der Einkommensteuererklärung nutzen können. Um von der Begünstigung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG profitieren zu können, muss ein begünstigter Versicherungsvertrag vorliegen. SSP klärt Sie in diesem Beitrag auf, wann das der Fall ist. |
Nur „Versicherungsverträge“ sind begünstigt
Steuerliche Begünstigungen können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn es sich bei Ihrem Vertrag dem Grunde nach um einen Versicherungsvertrag i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG handelt.
1. Begünstigte Versicherungsverträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen die Erträge aus
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