· Fachbeitrag · Steuererklärung
Einnahmen aus Aktivitäten „YouTube“ günstigst versteuern
| Auf und mit YouTube Geld zu verdienen, wird immer beliebter. Doch was dabei - insbesondere von sehr jungen Menschen - gerne vergessen wird, sind die steuerlichen Konsequenzen. SSP erläutert, wie das Finanzamt an entsprechende Informationen kommt und wie Sie Einnahmen aus Aktivitäten auf YouTube günstigst versteuern. |
Einnahmen über YouTube sind einkommensteuerpflichtig
Musste man bei eBay-Händlern noch prüfen, ob diese gewerblich tätig sind, ist das bei Personen, die Dienstleistungen über YouTube erbringen, steuerlich von Anfang an klar. Sobald Sie ein YouTube-Konto einrichten, einen Clip online stellen und die Option „Monetarisierung“ für den YouTube-Kanal auswählen, möchten Sie damit Geld verdienen. Die Einnahmen, die Sie von YouTube je nach Klickzahl und Werbeeinblendungen bekommen, sind eindeutig einkommensteuerpflichtige gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
PRAXISHINWEIS | Bei der Gewinnermittlung können Sie natürlich sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Erstellung des Clips als Betriebsausgaben abziehen. Gleiches gilt für die Kosten für einen Computer, eine Kamera oder Ausgaben für Software zur Bildbearbeitung. Wenn Sie also bei YouTube Clips online stellen und auf Einnahmen hoffen, sollten Sie alle Belege im Zusammenhang mit dieser gewerblichen Tätigkeit aufbewahren und dem Finanzamt im Rahmen einer Gewinnermittlung vorlegen. |
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