· Fachbeitrag · Steuererklärung
Pflege von Angehörigen und Bekannten: So beteiligt sich das Finanzamt
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| In einer immer älter werdenden Gesellschaft stehen Pflegeleistungen auf der Tagesordnung. In der Juli-Ausgabe hat SSP Ihnen gezeigt, wie Sie Pflegeaufwendungen für sich selbst von der Steuer absetzen können. Doch auch bei der Pflege von Angehörigen oder Bekannten können Sie von steuerlichen Abzügen profitieren. Erfahren Sie, welche Kosten in welchen Fällen abzugsfähig sind. |
Vier mögliche Steuererleichterungen
Pflegen Sie eine andere Person, können Sie je nach Sachverhalt von vier verschiedenen Steuererleichterungen profitieren:
- 1. Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
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