· Fachbeitrag · Steuererklärung
Pflegeaufwand für Dritte: Die vier Abzugsmöglichkeiten kennen und optimal nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Pflege ist wichtig ‒ aber auch teuer. Reichen Versicherungsleistungen, Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Aufwendungen zu finanzieren, müssen regelmäßig die Angehörigen für die verbleibenden Kosten aufkommen, also z. B. die Kinder für die Pflegekosten der Eltern. Gut zu wissen, dass sich auch das Finanzamt an den für Dritte zu tragenden Pflegekosten beteiligen lässt. Wie das geht und welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, zeigt Ihnen SSP. |
Das sind die vier Abzugsmöglichkeiten
Pflegen Sie eine andere Person oder tragen Sie für diese einen Teil der Pflegekosten, können Sie von vier Steuererleichterungen profitieren:
- 1. Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
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