· Fachbeitrag · Steuererklärung
Steuern sparen beim Highspeed-Surfen: So setzen Sie die Kosten für den Glasfaseranschluss ab
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
| Der Breitbandausbau ist noch immer in vollem Gange. Viele Wohn- und Gewerbeimmobilien im ländlichen Raum werden erstmals ans Glasfasernetz angeschlossen, andere Immobilien erhalten einen höherwertigeren Netzzugang. Wird der Ausbau nicht bzw. nicht vollständig im Rahmen einer kommunalen Förderung vorangetrieben, kommen auf die Immobilieneigentümer zum Teil Kosten in Höhe von einigen hundert bis mehreren tausend Euro zu. SSP erläutert, wie sich diese Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. |
Glasfaseranschluss der eigengenutzten Wohnimmobilie
Wird die selbstbewohnte Immobilie ans Glasfasernetz angeschlossen, kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG gewährt werden. Dies hat das BMF in einer kleinen Anfrage bestätigt (vgl. BT-Drucksache 18/13307 vom 11.08.2017, Seite 18, Abruf-Nr. 196405). Die Steuer wird in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten ermäßigt, Materialkosten der Anschlussverlegung bleiben unberücksichtigt.
Eine begünstigte „energetische“ Sanierung im Sinne des § 35c EStG ist der Glasfaseranschluss dagegen nicht. Daran ändert auch der Umstand nichts, wenn der Anschluss eine Voraussetzung für bestimmte smarte Lösungen zur Verbrauchsoptimierung sein sollte.
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