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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Vielversprechende Musterprozesse: So wahren Sie ohne Kostenrisiko alle Steuerspar-Chancen

    | Es lohnt sich, sich in Steuersachen auf dem Laufenden zu halten. Das zeigt unter anderem die Statistik des FG Düsseldorf, wo im Jahr 2011 immerhin 52 Prozent der Klagen zugunsten der Steuerzahler ausgegangen sind. Noch besser ist es, sich das Prozesskostenrisiko zu sparen und trotzdem alle Steuerspar-Chancen zu wahren. Das erreichen Sie, indem Sie sich auf anhängige Musterprozesse berufen. Die zehn interessantesten Fälle stellen wir Ihnen vor. |

    Berufung auf anhängige Verfahren vor BFH, BVerfG und FG

    Ihre Handlungsstrategie hängt davon ab, ob der Musterprozess, an den Sie sich anhängen wollen, vor dem BFH, dem BVerfG oder einem FG anhängig ist.

     

    Musterprozess beim BFH oder beim BVerfG

    Ist zu einem Sachverhalt ein Musterprozess beim BFH oder beim BVerfG anhängig, dürfen Sie sich als Trittbrettfahrer an diesen Musterprozess anhängen. Dazu müssen Sie lediglich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des betreffenden Steuerbescheids Einspruch einlegen und bis zur endgültigen Entscheidung ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.