· Nachricht · Steuerpflicht
Eine Steuerverweigerung aus Gewissengründung ist unzulässig
| Wer aus individuellen Gewissengründen keine Steuern in Deutschland bezahlen will und sich dabei auf das Grundgesetz beruft, hat keine Chance auf Erfolg. Die Richter des BFH sehen die Gewissensfreiheit durch die Verpflichtung zu Steuerzahlungen nicht verletzt (BFH, Urteil vom 26.2.2012, Az. II B 70/11; Abruf-Nr. 121212 ). |
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Quelle: ID 33565580