· Fachbeitrag · Stipendien/Preisgelder
Besteuerung von Stipendien: Finanzverwaltung ändert Spielregeln einzelner Stipendien
| Heisenberg-, EXIST- oder Forschungs-Stipendium ‒ die Liste an Stipendien, die gemeinnützige und andere Organisationen vergeben, ist lang. Zur steuerlichen Einordnung hat die OFD Frankfurt a. M. bereits 2019 eine Verfügung erlassen. Nun hat die Finanzverwaltung in manchen Bereichen ihre Sichtweise geändert. SSP nimmt die neue Verfügung der OFD in den Blick und stellt die drei Neuerungen vor. |
Die prinzipielle steuerliche Einordnung von Stipendien
Stipendien können beim Empfänger nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Die Voraussetzungen hierfür hat die OFD Frankfurt a. M. in ihrer Verfügung vom 09.04.2019 beschrieben (Az. S 2121 A-013-St 231, Abruf-Nr. 245421).
Kehrtwende der OFD im Bereich einzelner Stipendien
Mit der Verfügung vom 15.08.2024 hat die OFD für manche Stipendien ihre Rechtsansicht geändert. In der Regel hat sie dabei auf die BFH-Rechtsprechung reagiert (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 15.08.2024, Az. S 2121 A-00027-0357-St 29, Abruf-Nr. 245422). Konkret neu ist Folgendes:
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