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  • · Fachbeitrag · Studienkosten

    Finanzverwaltung intern: Uni ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

    | Eine Berufsschule, Fachhochschule oder Uni stellt nach Auffassung des BFH keine regelmäßige Arbeitsstätte des Auszubildenden oder Studenten dar - mit der Folge, dass Studenten und Azubi höhere Kosten absetzen können. Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass es sich dieser Ansicht beugen und die entsprechenden BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 bundesweit anwenden wird. |

     

    Wichtig | Die Folgen dieser Verfügung lassen sich wie folgt zusammenfassen (Bayerisches Landesamt für Steuern, Ertragsteuer Fach-Info 05/2013 vom 10.4.2013; Abruf-Nr. 131652):

    • Handelt es sich um ein Zweitstudium bzw. eine Ausbildung in einem Ausbildungsdienstverhältnis, stellen die Kosten Werbungskosten dar. Abzugsfähig sind: