· Fachbeitrag · Studienkosten
Finanzverwaltung intern: Uni ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
| Eine Berufsschule, Fachhochschule oder Uni stellt nach Auffassung des BFH keine regelmäßige Arbeitsstätte des Auszubildenden oder Studenten dar - mit der Folge, dass Studenten und Azubi höhere Kosten absetzen können. Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass es sich dieser Ansicht beugen und die entsprechenden BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 bundesweit anwenden wird. |
Wichtig | Die Folgen dieser Verfügung lassen sich wie folgt zusammenfassen (Bayerisches Landesamt für Steuern, Ertragsteuer Fach-Info 05/2013 vom 10.4.2013; Abruf-Nr. 131652):
- Handelt es sich um ein Zweitstudium bzw. eine Ausbildung in einem Ausbildungsdienstverhältnis, stellen die Kosten Werbungskosten dar. Abzugsfähig sind:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig