· Fachbeitrag · Studium
Auslandsstudium der Kinder - Antworten auf wichtige Steuerfragen für Studenten und Eltern
| Immer mehr Studenten absolvieren mindestens ein Semester ihres Studiums im Ausland. In diesem Zusammenhang stellen sich Studenten und Eltern vor allem zwei Fragen: Sind Verpflegungsmehraufwendungen abziehbar? Erhalten Eltern während des Auslandsaufenthalts Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag? |
Kann der Student Verpflegungsmehraufwand abziehen?
Absolviert ein Arbeitnehmer nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ein Bachelor Studium an einer Berufsakademie und schreibt sich anschließend an einer Hochschule für ein Master-Studium ein, liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, wenn das Master-Studium nachweislich dazu dient, wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Wird in dem Zusammenhang ein Auslandssemester eingelegt, sind auch Verpflegungsmehraufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Das hat das FG Köln entschieden und Folgendes festgelegt (FG Köln, Urteil vom 20.6.2012, Az. 4 K 4118/09; Abruf-Nr. 122434):
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