· Fachbeitrag · Werbungskosten
Masterstudium bzw. „Zweitstudium“: Diese Aufwendungen können Sie steuerlich absetzen
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Lt. statistischem Bundesamt ist die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen auch im Wintersemester 2020/2021 weiter angestiegen. Insgesamt sind rd. 2,95 Mio. Studierende eingeschrieben. Für viele stellt sich die Frage, welche Kosten in welcher Höhe steuerlich abzugsfähig sind. SSP stellt die verschiedenen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten dar. |
Welche Studenten können Werbungskosten absetzen?
Anders als bei einem Erststudium können Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Studierende in einem Erststudium (ohne vorherige Ausbildung) können Aufwendungen grundsätzlich nur als Sonderausgaben geltend machen. Das hat zur Folge, dass sich die Kosten steuerlich häufig wenig bis gar nicht auswirken.
Vom Werbungskosten- (und in der Regel dann Verlustabzug) profitieren also nur Masterstudenten, Studierende in Zweitausbildung und duale Studenten (im Rahmen eines Dienstverhältnisses). Das gilt z. B. für
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig