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  • · Nachricht · Studium


    Fahrten zum Praktikumsbetrieb sind Werbungskosten


    | Leistet ein Student den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule ab, ist der Betrieb nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Kosten für die Wege dorthin können auch bei einem Erststudium uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar sein, wie der BFH soeben klargestellt hat. |

    Im konkreten Fall (BFH-Urteil vom 16.1.2013, Az. VI R 14/12) ging es zwar nur um einen Kindergeldfall nach „altem Recht“. Der BFH hat aber selbst darauf hingewiesen, dass das Urteil auch für heutige Studienverhältnisse, wo bei einem Erststudium ja kein Werbungskostenabzug mehr gewährt wird, relevant sein kann. Nämlich dann, wenn, wie hier (Studium des Wirtschaftsingenieurwesens), ein „Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis“ vorliegt. In dem Fall kann der Student seine Fahrten von der Wohnung zu dem Betrieb mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer geltend machen. Mehr dazu finden Sie in der Mai-Ausgabe des WISO SteuerBrief.


    Quelle: ID 38987130