· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Abgabe der Steuererklärung 2011 in Hessen: Fristverlängerung bis 28. Februar 2013
| Werden die Steuererklärungen für 2011 in Hessen von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, müssen diese erst am 28. Februar 2013, und nicht schon bis zum 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eingehen (OFD Frankfurt, Verfügung vom 13.1.2012, Az. S 0320 A - 1 - St 24; Abruf-Nr. 121213). |
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Quelle: ID 33565910