· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Auch Sammelauskunftsersuchen an Zeitungen sind nicht tabu
| Auch Sammelauskunftsersuchen der Finanzverwaltung an ein Anzeigenblatt können zulässig sein. Sie müssen nur hinreichend bestimmt sein, so das FG Niedersachsen. |
Im konkreten Fall hatte ein Finanzamt von einem Anzeigenblatt gefordert, ihm alle Daten von Anzeigenkunden offenzulegen, die dem Rotlichtmilieu zuzuordnen sind. Das Blatt wollte sich dem mit dem Argument verwehren, das Sammelauskunftsersuchen sei „ins Blaue hinein“ erfolgt und damit unzulässig. Für das FG hingegen war das Ersuchen geeignet und notwendig, um Sachverhalte aufzuklären; die Pflichterfüllung und Inanspruchnahme des Anzeigenblatts erforderlich und zumutbar (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.8.2013, Az. 8 K 55/12; Abruf-Nr. 133179).
PRAXISHINWEIS | Nach demselben Prinzip kann auch ein Auskunftsersuchen an Unternehmer über Geschäftspartner zulässig sein. Auskunftsersuchen können nur abgelehnt werden, wenn das Finanzamt diese nicht plausibel begründet. |