· Fachbeitrag · Werbungskosten
Leiharbeiter und die erste Tätigkeitsstätte: Diese Frage ist noch nicht geklärt
| In Deutschland gibt es ca. 900.000 Zeit- und Leiharbeitnehmer. Bei allen stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wo sie eine erste Tätigkeitsstätte haben. Diese Frage ist entscheidend dafür, ob sie Reisekosten steuerlich geltend machen können. SSP geht der Frage nach der ersten Tätigkeitsstätte und den Folgen auf den Grund. Dabei zeigt sich, dass ein typischer Praxisfall von der Rechtsprechung noch nicht hundertprozentig geklärt ist. |
Dauerhafte Zuordnung im Bereich der Leiharbeit
Entscheidendes Kriterium bei Leiharbeitnehmern ist vor allem die Dauerhaftigkeit. Sie müssen also unterscheiden, ob der Leiharbeiter dem Betrieb des Entleihers dauerhaft (ungünstige erste Tätigkeitsstätte) oder nur vorübergehend (steuerlich lukrative Auswärtstätigkeit) zugeordnet wurde.
Wichtig | Eine dauerhafte Zuordnung ergibt sich nach § 9 Abs. 4 S. 3 EStG insbesondere dann, wenn der Leiharbeiter
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